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Fußball. WICHTIGER HINWEIS des Fußballausschusses.
Beim Ausbleiben eines Schiedsrichters muss das Spiel ausgetragen werden. Einzige Ausnahmen sind: Es steht keine neutrale Person zur Verfügung oder beide Vereine können keine vollzählige Mannschaft, d.h. elf Spieler oder ggfls. einen Betreuer als Spielleiter aufbieten. Nur dann erfolgt eine Neuansetzung des Spiels, falls sich die Angaben der Vereine bestätigen.
Das Vorrecht einen Spielleiter zu stellen hat zunächst die Gastmannschaft. Falls diese keinen Spielleiter stellen kann, ist der gastgebende Verein verpflichtet, einen zu stellen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und unbedingte Beachtung.

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