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Datenschutz. Wir haben am 10.12.23 berichtet, dass der NRW Betriebssportverband interessante Fakten über dieses Thema veröffentlicht. In unregelmäßigen Abständen berichten wir hierüber. Das aktuelle Thema sind diesmal die „COOKIES“, wir zitieren:

 

„Immer wieder kommt es zu Anfragen zum Thema Cookies und DSGVO. Teilweise durch übermotivierte Datenschutzbeauftragte, teilweise auch durch die Berichterstattung. Im folgenden sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

** EuGH Rechtsprechung

Explizit wird das Thema Cookies in der DSGVO nicht genannt. Die Verordnung trifft keine Regelung zum Thema Cookie-Hinweis und -Datenschutz. Der EuGH hat das Thema zuletzt am 1. Oktober 2019 behandelt. In seiner Entscheidung urteilte er, dass, sofern das Cookie nicht unbedingt erforderlich ist, eine ausdrückliche Cookie-Einwilligung seitens der Webseiten-Betreiber eingeholt werden muss.

** Was ist zu beachten?

Gemäß der DSGVO können personenbezogene Daten neben dem Einverständnis auch zum Zwecke der Direktwerbung auf der Rechtsgrundlage des "berechtigten Interesses" verarbeitet werden. Die Abwägung im Einzelfall muss sich außerdem am Grundsatz der Datensparsamkeit ausrichten. Daten dürfen daher nur erhoben werden, wenn sie zur Erreichung eines bestimmten Zweckes notwendig sind.

Bei der Benutzung von Tracking und / oder Targeting Cookies (z.B. für Reichweitenanalyse oder ähnliches) ist nach Ansicht der deutschen Aufsichtsbehörden regelmäßig eine Einwilligung in die konkrete Datenverarbeitung erforderlich.

Neben dem sog. Cookie Banner, welches explizit zur Einwilligung benutzt wird muss auch in der Datenschutzerklärung auf der Webseite eine Erklärung erfolgen. Hierbei ist es sehr wichtig, dass sowohl im Cookie Consent Tool als auch in der Datenschutzerklärung sehr ausführlich beschrieben wird, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

Ganz wichtig ist der Punkt, dass vor der Zustimmung noch KEINE Daten erhoben werden dürfen (Ausnahme sind die unbedingt erforderlichen Cookies).

** Zusammenfassung

·                     Nicht für alle Cookies wird eine Einwilligung benötigt.
Session-Cookies, Cookies für Logins oder Warenkörbe, die keine personenbezogene Daten weitergeben (technisch notwendige Cookies), sind vom berechtigten Interesse abgedeckt.

·                     Tracking und Werbe-Cookies, vor allem von Drittanbietern benötigen eine Einwilligung
Das sind vor allem Cookies, die für die eigentlichen Funktionen der Webseite nicht zwingend notwendig sind und die Daten dann ggf. mit anderen Daten und Diensten verknüpfen.“

 

Alle bisherigen Inhalte sind  hier“  veröffentlicht.

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