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Infobrief SSB-209 -Update-25-11-21

Soeben erreichte uns ein Update vom Stadtsportbund Wuppertal e.V., dass in Ausnahmen nun die 3G-Regel mit PCR-Test erlaubt. Das gesamte Update findet Ihr unter Meisterschaft 2021, Punkt 9. Hier als Auszug:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

der Landessportbund NRW hat nach entsprechender Rückmeldung der Landesregierung von heute folgende zusätzliche Erläuterung zur Coronaschutzverordnung des Landes NRW (gültig ab 24.11.21) mitgeteilt:

Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G

Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport in NRW die 2G-Regel. Das heißt:

  • Drinnen und draußen; auf, in oder außerhalb von Sportanlagen, im öffentlichen Raum, in Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen.
  • Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten, Training und Wettkampf.

Ausnahmen (hier gilt 3G)

Folgende Ausnahmen von der 2G-Regel werden definiert. Hier gilt dann die 3G-Regel:

1. Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regel. Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

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