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Der erste Nachholspieltag steht vor der Tür

Am Wochenende in den Herbstferien findet der erste Nachholspieltag statt. Um welche Spiele es sich handelt, erfahrt Ihr mit nur einem Klick  hier .

 

Hier noch die eindeutige Stellungnahme des Gesundheitsamtes zur Anwendung von Selbsttests, auch von zertifizierten Personen: 

Nach §2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW dürfen nur die nur nach dieser Verordnung, einer anderen Landesverordnung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund anderer Rechtsvorschriften hierfür ausdrücklich zugelassenen Personen, Teststellen, Testzentren oder Labore für den Rechtsverkehr vorgesehene Nachweise über eine Testung zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Coronaschnelltest oder Coronaselbsttest ausstellen.

Das Absolvieren einer Schulung zur Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests ist nicht ausreichend, solange Sie nicht als Leistungserbringer beauftragt sind, entsprechende Testverfahren im Rahmen von Bürgertestungen, Beschäftigtentestungen etc. durchzuführen.

Eigenhändig ausgestellte Bescheinigungen über selbst (auch unter Zeugen) durchgeführte Tests werden ebenfalls nicht anerkannt.

Wir bitten um unbedingte Beachtung und Verständnis für diese behördliche Anordnung.

 

 

 

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