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Sport und ...

… die GEMA. Der Deutsche Olympische Sportbund hat -bei der Vielfalt der Musikverwendung im sportlichen Bereich und im Interesse seiner Vereine- Abkommen mit der GEMA getroffen. Diese Abkommen garantieren folgendes:

* Unter bestimmten Voraussetzungen werden Vorzugssätze bei Musikaufführungen gewährt.

* Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages durch den Deutschen Sportbund erfolgt eine Freistellung von den GEMA-Gebühren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung.

Alle Informationen zum Thema GEMA finden Sie hier: www.dosb.de/medien-service/recht-steuern/

Dort gibt es auch eine Übersicht, über die pauschal abgegoltenen Veranstaltungen, die bei der GEMA nicht angemeldet werden müssen.

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