Aktuelles

Der NRW ...

… Betriebssportverband meldet:

"Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist mit Datum 14. Oktober 2020 (sowie neu am 17.10.2020) an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst worden.

Für den Breitensport in Nordrhein-Westfalen ist vor allem vom Bedeutung, dass die lokale Entwicklung der Inzidenz-Werte für mögliche Einschränkungen des Sportbetriebes maßgeblich ist.  Je nach Entwicklung des lokales Geschehens, sind die Kreise und Kommunen ermächtigt, weitere Einschränkungen vorzunehmen (z.B.: auch Kontaktsport zu verbieten).

Unverändert sind die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards bei allen sportlichen und außersportlichen Vereinsaktivitäten weiterhin zu beachten (AHA-Formel)!

Wir weisen darauf hin, dass außerhalb des reinen Sportbetriebs auf dem Platz und in der Halle immer die Abstandsregel einzuhalten ist – auch in Duschen und Umkleiden! Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt beim Betreten der Sportanlagen und für Zuschauer außerhalb des Sitzplatzes. Alle Räumlichkeiten sind gut zu lüften.

Bei allen Lockerungen, die für den Sport gelten, fordern wir alle Verantwortlichen in den Vereinen auf, sich an die Vorgaben zu halten. So können wir unseren Teil dazu beitragen, dass es nicht erneut zu deutlichen Beeinträchtigungen und Einschränkungen des Sports und des öffentlichen Lebens in NRW kommt.

Die aktuelle Fassung sowie die aktualisierten Hinweise und Hilfestellungen des Landessportbundes NRW sind bei VIBSS zu finden."

Bleibt gesund!!

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