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… zur CoronaSchV gültig ab 08.03.2021.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

seit dem 22.02.2021 sind in Wuppertal die Sportfreianlagen geöffnet. Mit der neuen Coronaschutzverordnung, die ab Montag, 08.03.2021 gilt, gibt es weiter Lockerungen im Sportbereich, auf die wir Sie hinweisen möchten:

Die Coronaschutzverordnung untersagt im § 9 (1) grundsätzlich weiterhin den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios und Schwimmbädern.

Ausgenommen von dem Verbot ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport

1.            von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,

2.            als Ausbildung im Einzelunterricht sowie

3.            von Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Das heißt: Für den Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren gilt, dass kein Mindestabstand eingehalten werden muss. 

Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist unzulässig. Die Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.

Der Stadtsportbund und das Sport- und Bäderamt fordern aber angesichts der unverändert hohen Inzidenzwerte nachdrücklich dazu auf,

·                     die Regeln strikt einzuhalten,

·                     unverändert vorsichtig zu sein,

·                     unnötige Kontakte zu vermeiden und

·                     die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.

Der Vereinssport ist jetzt gefragt, die sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig verantwortungsvoll zu handeln. Lassen Sie uns gemeinsam beweisen, dass wir das können und dass Sportvereine ein Ort für sicheres Sporttreiben sind.

Hier ist die Coronaschutzverordnung im Wortlaut. Auf der Homepage des SSB Wuppertal wird aktuell über die Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter Corona-Bedingungen informiert.

Alexandra Szlagowski (Leiterin Sport-/Bäderamt) / Volkmar Schwarz (Geschäftsführer SSB W. e.V.)

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