Aktuelles

BKV aktuell

An die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Wuppertal e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

die Stadt Wuppertal führt die sogenannte 2G-Regel zum 24.09.2021 ein.

Die Stadt Wuppertal wird im Kultur- und Freizeitbereich grundsätzlich nur noch geimpften und genesenen Besucher*innen/Gästen Zugang zu Veranstaltungen, Aktivitäten oder Räumlichkeiten in ihren Gebäuden (einschließlich des Stadions am Zoo) und geschlossenen Räumen gewähren.

Für den Sport bedeutet das:
Für Zuschauer bei Veranstaltungen in städtischen Sporthallen (einschließlich des Stadions am Zoo) und Bädern gilt diese 2G-Regel (Geimpfte und Genesene) .

Die Veranstalter bzw. ausrichtenden Vereine sind für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich, müssen informieren und kontrollieren.

Für die Aktiven in geschlossenen Innenräumen und Bädern gilt weiterhin die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, negativer PCR oder Antigenschnelltest-nicht älter als 48Std.) Für die Sportausübung im Freien gilt das wie bisher nicht.

Alle Vereine mit vereinseigenen Anlagen sind aufgerufen, nur nachweislich geimpften und genesenen Zuschauern Zugang zu ihren geschlossenen Räumen zu gewähren.

Ausnahmen:

Die Beschränkungen gelten ab einem Alter von 18 Jahren. Kinder unter 12 Jahren dürfen generell 2G-Angebote nutzen.

Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gilt bei Nicht- Geimpften oder Genesenen die Testpflicht, wobei Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre als ausreichend getestet gelten.

Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen Zugang erhalten; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

Die entsprechende Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier:

Viele Grüße

Alexandra Szlagowski (Leiterin Sport-Bäderamt) – Volkmar Schwarz (Geschäftsführer SSB Wt.)

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