Aktuelles
Der Landessportbund ...
… NRW informiert, über „Die Pflichten der Mitglieder“:
Vereinsmitglieder haben Rechte, aber auch Pflichten. Die Pflichten können sich zum einen aus der Satzung ergeben. Dies gilt insbesondere für die Beitragspflichten. Neben dem regulären Mitgliedsbeitrag gibt es weitere Beitragspflichten wie zum Beispiel Aufnahmegebühren, die Zahlung von Umlagen (als außerordentlicher Beitrag) oder die Erbringung von Arbeitspflichten bzw. Abgeltungszahlungen für nicht erbrachte Arbeitsstunden.
Details zu den "Pflichten der Mitglieder" finden Sie im Bereich Recht auf Vibss Online.
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