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Bürokratieabbau?

Seit 2024 gibt es ein Zuwendungsempfängerregister, welches beim Bundeszentralamt für Steuern geführt wird. Dort sind u.a. alle Vereine verzeichnet, die nach dem Körperschaftssteuergesetz steuerbefreit sind.

Ziel: „Wer an eine im Register geführte Organisation spendet, kann sicher gehen, dass die Spende ankommt.“

Durch die Aufnahme im Zuwendungsempfängerregister wird die betreffende Organisation automatisch nicht mehr zum „Transparenzregister“ herangezogen (Kosten für dortigen Eintrag entfallen).

Der „Betriebssport-Kreisverband-Wuppertal e.V.“ ist in dem Register aufgeführt. 

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