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Der LSB NRW ...

… informiert - Mythen im Spendenrecht.

Viele Vereine in Deutschland freuen sich über eine Unterstützung ihrer Arbeit durch Geld- oder Sachspenden. Für Spenden dürfen Vereine eine Spendenbescheinigung ausstellen – der korrekte Begriff lautet „Zuwendungsbestätigung“. Mit der Spendenbescheinigung kann die spendende Person oder Organisation die Zuwendung von den Einkünften absetzen. Damit alles korrekt läuft, gibt es im Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht klare Regeln, die Vereine beachten müssen.

Vermeintliche Gewissheiten („das haben wir immer so gemacht“) entpuppen sich bei näherem Hinsehen als Mythen, also Aussagen, die sich zwar hartnäckig halten, die aber schlicht falsch sind. 

HIER“  sind alle Infos. 

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