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Datenschutz. Wir haben am 10.12.23 berichtet, dass der BSV-NRW interessante Fakten über dieses Thema in unregelmäßigen Abständen veröffentlichen wird. Hier sind nun wiederum weitere Informationen, wir zitieren:

  

„Auskunftsersuchen und andere Rechte der Betroffenen. Ein jeder Betroffener (Mitarbeiter, Kunde, Mitglied, etc.) kann folgende Rechte einfordern:

** Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO (Auskunft über die Daten)

** Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO (Korrektur von Daten zum Betroffenen)

** Recht auf Löschung bzw. Einschränkung gem. Art. 17 und 18 DSGVO
Nach Art. 17 DSGVO kann ein Betroffener die Löschung seiner Daten fordern. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nach §257 HGB und §147 AO Belege für eine gewisse Zeit aufbewahrt werden müssen. Dies gilt auch für den E-Mail Verkehr und die eingegangene Löschanfrage.

** Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO (Übertragung des Datensatzes in einem gängigen maschinenlesbaren Format)

** Widerspruchsrecht Art. 21 DSGVO (Widerspruch gegen eine zuvor erteile Einwilligung)

Bitte jedem Ersuchen ist bitte der Datenschutzbeauftragte bzw. die Geschäftsleitung zu unterrichten, denn die Regelfrist für eine Antwort beträgt 1 Monat.“

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