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Wir weisen ...

auf die Ausweisordnung des BKV Wuppertal hin. Dort heißt es u.a. im § 5 Abs. 1:

Der Antrag auf Ausstellung eines Ausweises muss mindestens 14 Tage vor der gewünschten Spielberechtigung der Geschäftsstelle des BKV vorliegen.“

Da die BKV-Geschäftsstelle nicht täglich besetzt ist, werden die Anträge einmal wöchentlich (aktuell samstags) bearbeitet. Wenn die Unterlagen korrekt und vollständig sind, erfolgt die Spielberechtigung ab dem dann kommenden Montag.

Bei Rückfragen stehen wir unter der E-Mail-Adresse geschaeftsstellebkv-wuppertalnet

oder unter der Wuppertaler Telefonnummer 64 07 81 gerne zur Verfügung.

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