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BKV aktuell

Ab morgen gültig,  diese neue CoronaSchV  für NRW.

Und hierzu das  Update für den Wuppertaler Sport.

 

Hinweis: Es gilt bei der Sportausübung in Innenräumen- also auch in Tennishallen- die 2Gplus-Regel.

Immunisierte Personen müssen zusätzlich einen aktuell gültigen PCR Testnachweis oder einen Antigen-Schnelltestnachweis mit sich führen.

Die zusätzliche Testpflicht entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung (Booster Impfung) verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

 

 

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