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... Ostermontag erneut ein rechtlicher Hinweis: Auch die Satzungsregelungen zur Gemeinnützigkeit müssen geprüft werden. Dies führt Rechtsanwalt Patrick R. Nessler aus, der seit 2004 Generalsekretär des Deutschen Betriebssportverbandes e.V. ist.

Sein Fazit: "Ich rate deshalb dringend, bei jeder beabsichtigten Satzungsänderung genau zu prüfen, ob die Formulierungen in der Satzung den nunmehr seit dem 01.01.2009 sehr strengen Anforderungen der Mustersatzung entsprechen und die Passagen -soweit erforderlich- anzupassen."

Wir haben die komplette Ausarbeitung von P. Nessler unter dem Stichwort "Satzungsänderung und Gemeinnützigkeit" bei den "Allgemeinen Infos'" und dort dann unter "4. Allgemeine Hinweise" veröffentlicht.

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