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Die Stadt ...

… Wuppertal und der Stadtsportbund haben am 15.05.2020 folgende Information veröffentlicht:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

die Landesregierung in NRW hat die Corona-Schutzregeln zum  7. und 11. Mai gelockert und den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb wieder ermöglicht.

Der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat deshalb auch die städtischen Sportfreianlagen unter Auflagen freigegeben. Auch für die Freigabe der Sporthallen lag bereits ein gemeinsames  Konzept mit Handreichungen der Sportverwaltung und des  Stadtsportbundes  für die Vereine vor.

Gestern jedoch kam die Klarstellung aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, dass es ein Betretungsverbot für schulisch genutzte Gebäude gibt und „eine Nutzung schulischer Turnhallen durch Vereine derzeit weiterhin nicht zulässig ist“.

Das gilt nicht nur für Sporthallen auf Schulgelände, sondern für alle Hallen, die von Schulen genutzt werden und somit sind nahezu  alle gemeint. Darüber hinaus hat das Land in seinen FAQs inzwischen klargestellt, dass nur vereinseigene Hallen öffnen dürfen:

Ab 11. Mai 2020 kann Sport auch wieder in Sporthallen und Kursräumen der Sportvereine durchgeführt werden – ebenfalls unter Auflagen.

Hintergrund ist wohl, dass die allermeisten städtischen Turn- und Sporthallen von Schulen genutzt werden. Die Schulen sind auf die Hallenflächen angewiesen, um Unterricht und Klausuren unter den Abstands- und Hygieneregeln organisieren zu können. Auch die Notbetreuung des Offenen Ganztags nutzen die Hallen.

Der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat daher heute entschieden, dass alle städtischen Turn- und Sporthallen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Auch die städtischen Turn- und Sporthallen, deren Betrieb an die an Vereine übergeben wurde und  sich nicht auf einem Schulgelände befinden, bleiben  geschlossen.

Wir wissen, dass Sie viel Kraft und Zeit in die Entwicklung von Plänen und Konzepten investiert haben, um ein vorsichtiges Hochfahren des Sportbetriebs zu ermöglichen. Aber die Entscheidung kann nach der neuerlichen Rechtsbetrachtung nicht anders ausfallen.

Es bleibt also bis auf Weiteres beim Sportbetrieb auf den Sportfreianlagen und in Sporthallen / Kursräumen der Sportvereine unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Alexandra Szlagowski (Leiterin Sport- und Bäderamt) / Volkmar Schwarz (Geschäftsführer Stadtsportbund Wuppertal)

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