Listen-/Einzelansicht

Thema ...

Datenschutz. Wir haben am 10.12.23 berichtet, dass der BSV-NRW interessante Fakten über dieses Thema veröffentlichen wird. In unregelmäßigen Abständen haben wir diese Infos veröffentlicht. Hier nun eine weitere Informationen:

  

„Datenverarbeitung auf privaten Geräten.

Voraussetzung für die Verarbeitung auf privaten Geräten ist unter anderem, dass ein hinreichender technischer Zugriffsschutz auf die gespeicherten Daten besteht. Insofern muss ein Passwortschutz eingerichtet werden. Durch ein abschließbares Arbeitszimmer muss sichergestellt werden, dass Mandantendaten nicht dem unberechtigten Zugriff Dritter ausgesetzt werden. Benutzen bspw. Familienmitglieder den PC, müssen Verschlüsselungstechniken angewandt werden sowie Sicherungskopien erstellt werden.“

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben