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In der Rubrik ...

... Allgemeine Infos im dortigen Punkt 4. Allgem. Hinweise ist ein neuer Artikel vom DBSV Generalsekretär Rechtsanwalt Patrick R. Nessler eingestellt. Die Überschrift lautet:

Der "offene" E-Mail-Verteiler ist datenschutzrechtlich problematisch!

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