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Der NRW ...

… Betriebssportverband meldet: Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist mit Datum 16. September 2020 (Link hier auf der Homepage unter Datum 16.09.2020) aktualisiert worden. Für den Breitensport in Nordrhein-Westfalen haben sich im Vergleich mit der vorigen Fassung Änderungen ergeben:

* Im Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb sind nun mehr als 30 Spieler*innen erlaubt, wenn in der Spielordnung oder Verbandssatzung mehr als 30 Spieler*innen zulässig sind.

* Die Regelungen für Zuschauer*innen sind erweitert und ergänzt worden

Die aktuelle Fassung sowie die aktualisierten Hinweise und Hilfestellungen des Landessportbundes NRW sind bei VIBSS zu finden.

Der dort eingestellte aktualisierte Leitfaden für Vereine weist unter anderen darauf hin, dass für den Sport – insbesondere für den Nicht-kontaktfreien Sport - Ausnahmen gelten, die für andere gesellschaftliche Aktivitäten nicht zulässig sind. Um diese Privilegien nicht zu gefährden werden alle Verantwortlichen, Trainer*innen und Übungsleiter*innen sowie Aktiven nachdrücklich aufgefordert, sich ausschließlich im Rahmen dieser Ausnahmen zu bewegen.

Wir alle tun gut daran, dies zu beherzigen und wir alle helfen dadurch mit, dass der Sportbetrieb weiter laufen kann und darf.

Bleibt gesund!!

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