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Aus der Sparte ...
… Fußball. Wir möchten auf eine Besonderheit in der neuen RuVo-Anlage hinweisen. Dort heißt es im Zusatz zu Punkt 4.18:
„Vereine, die einen Schiedsrichter neu anmelden, erhalten am Ende des ersten Einsatzjahres gegen Vorlage entsprechender Rechnungen die Kosten für eine Sport-Grundausstattung bis zu € 100,00 erstattet, wenn der Schiedsrichter im ersten Jahr mind. 15 Spiele geleitet hat und an mindestens drei Lehrabenden anwesend war.“
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