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In unserer ...

… Mitgliederversammlung hat der WBSV-Präsident Hans-Peter Dölle zugesagt, sich um die Frage bezüglich eines „Corona-Zuschusses“ zu kümmern. Am 21.09.2021 erfolgte auf der WBSV-Internetseite folgende Info:

Mit dem neu aufgelegten Programm unterstützt die Landesregierung die rund 9.000 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die pandemiebedingte Mitgliederverluste zu verzeichnen haben und nun vor der Herausforderung stehen, ihren Übungsbetrieb trotz geringerer Einnahmen wieder auf das ursprüngliche Niveau anzuheben.

Antragsberechtigt ist jeder Sportverein, der Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW ist und im Jahr 2020 pandemiebedingt einen Mitgliederverlust verzeichnet hat. Der Mitgliederverlust ergibt sich aus der Differenz der zum 01.01.2020 und zum 01.01.2021 im Rahmen der LSB-Bestandserhebung gemeldeten Mitgliederzahlen.

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt je verlorenem Mitglied eine Billigkeitsleistung von bis zu 30 Euro. Die Billigkeitsleistung soll das durch den Mitgliederverlust entstandene Einnahmedefizit abmildern. Die Leistung des Landes NRW wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bitte beachten Sie: Die beantragte Billigkeitsleistung darf das tatsächlich entstandene Einnahmedefizit nicht übersteigen.

Weitere Informationen sind bitte dem Merkblatt zu entnehmen.“

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