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Aus der Sparte ...
… Fußball. Der F-Ausschuss informiert zur Spartenversammlung:
„Sehr geehrte Damen und Herren, HIER finden Sie die Einladung der diesjährigen Spartenversammlung.
Ich mache hier ausdrücklich darauf aufmerksam, dass hier z.Zt. noch die 3 G Regel gilt, die streng kontrolliert wird. Ein Test darf nicht älter als 24 h sein.
Sollte es seitens der Regierung zu einer Änderung kommen, behalten wir uns vor die Spartenversammlung auch kurzfristig wieder absagen zu müssen.
Die Spartenversammlung ist eine Pflichtsitzung. Ein unentschuldigtes Fernbleiben wird mit einer Ordnungsstrafe belegt.
Mit freundlichen Grüßen / Gabi Geisthardt“
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