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Aus der Sparte ...

Softdarts. Hallo zusammen, in unserem Anschreiben vom 14.03.2020 hatten wir vorläufig bis zum 04.05.2020 die Spieltage abgesagt, bzw. angekündigt diese zu verlegen. Da die aktuelle Situation es leider nicht hergibt, dass wir unseren Spielbetrieb wieder aufnehmen können, möchte ich vorab schon mal darum bitten, sich vielleicht schon mal mit euren Wirten auszutauschen, wie sie im Falle einer Öffnung vorgehen möchten.

Der BKV hat jetzt erst einmal die komplette Spielunterbrechung bis zum 11.05.2020 verlängert; ich persönlich befürchte, dass es im Softdarts noch länger anhält, da die Bundesregierung leider noch kein Konzept für Gaststätten und Restaurants entworfen hat.

Gleichzeitig befürchte ich aber auch, dass es Teams geben wird, die auf einmal keinen Spielort mehr haben, da die Wirte aus finanziellen Gründen nicht mehr öffnen können/werden.

Der Spartenausschuss wird sich mit euch wieder in Verbindung setzen, sobald die Öffnungen von Gaststätten wieder erlaubt wird, um kurzfristig festzustellen, wer wo dann spielen kann.

Danach werden wir in Ruhe ein Konzept für den weiteren Ablauf der Saison beschließen und diesen dann schnellstmöglich veröffentlichen. Wir weisen jetzt schon mal darauf hin, dass die alten Spielpläne dann keine Gültigkeit mehr haben werden und für die restlichen Spieltage neue erstellt werden.

Unser primäres Ziel wird es sein, die Meisterschaftssaison auf jeden Fall zu Ende zu spielen, auch wenn wir jetzt schon wissen, dass es sich dabei nicht verhindern lässt, selbst in den Schulferien Spieltage anzusetzen.

Für euer Verständnis und eure Geduld bedanken wir uns und wünschen euch, euren Familien und Vereinsmitgliedern weiterhin alles Gute, vor allem bleibt GESUND.

04.05.2020, Dirk Lieverkus, Spartenleiter

Kommentare (1)

  1. Christian Jordan am 24.05.2020
    Wenn ich den Erlass mit Gültigkeit ab 21.05.20 richtig verstehe dürfen die Lokale zwar wieder öffnen, allerdings vorerst bis einschl. 05.06.20 keine Dartgeräte betrieben werden.
    Siehe
    Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW
    Punkt 12:
    12. Zeitschriftenauslagen sind unter strengem Hygieneschutz zulässig. Spielecken, Sport- und Freizeitgeräte (Billard-
    tische, Dartgeräte etc.) sowie sonstige Genussmittel (Shisha-Pfeifen etc.) dürfen bis auf Weiteres nicht genutzt
    werden. Die Nutzung von Automatenspielgeräten für Einzelspieler ist zulässig, wenn die Mindestabstände ein-
    gehalten werden und eine Reinigung nach Ziff. 11 erfolgt.

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