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Ab heute ...
… gilt die neue NRW-Coronaschutzverordnung. Wir prüfen in Zusammenarbeit mit den Spartenleitungen, welche Auswirkungen sich hieraus für die einzelnen Sportarten ergeben.
Hier ist die neue Verordnung, wichtig für uns sind dabei §§ 9 (Sport), 2 (1), 2a und 2b.
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