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BKV aktuell
Hier ist die ab 28.02.2022 gültige neue CoronaSchV NRW, gültig bis 09.03.2022.
Im § 8 Abs. (2) wurde im Punkt 5 b) das Wort "Zuschauenden" durch "Teilnehmenden" ersetzt.
Hier ist die ab 28.02.2022 gültige neue CoronaSchV NRW, gültig bis 09.03.2022.
Im § 8 Abs. (2) wurde im Punkt 5 b) das Wort "Zuschauenden" durch "Teilnehmenden" ersetzt.
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