Listen-/Einzelansicht
Auszug aus ...
... der Ausweisordnung des BKV Wuppertal, der § 5 Abs. 2 lautet:
Eine Spielberechtigung liegt nur dann vor, wenn der Verein mit Beginn der Spielberechtigung im Besitz des Ausweises ist.
Die alleinige Absendung der Ausweisanforderung berechtigt nicht zur Mitwirkung am Spiel- und Wettkampfbetrieb und löst keinen Versicherungsschutz aus.
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!