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Aus dem DBSV - ...

... Telegramm 20/2010. Neufassung der DBSV Ehrenordnung in Kraft getreten. Das  Präsidium hat nach vorheriger Anhörung der Mitglieder unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen die endgültige Fassung der Ehrenordnung beschlossen. Diese wurde auf der Homepage des DBSV veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Auszeichnungsanträge sind nach wie vor schriftlich zu stellen und zu begründen. Das Präsidium entscheidet auf Antrag der Landesbetriebssportverbände oder eines Präsidiumsmitglieds. Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor dem angedachten Verleihungstermin beim Präsidenten Uwe Tronnier vorliegen. 

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