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Der DBSV ...

Generalsekretär Patrick R. Nessler hat eine Ausarbeitung verfasst, Thema: „Pflichten treffen auch die Mitglieder, die die Satzung nicht kennen. Oder: Das Mitglied muss sich selbst Kenntnis vom Inhalt verschaffen.“

Sein Fazit: „Mitglieder haben die Regelungen der Satzungen und Vereinsordnungen einzuhalten, auch wenn sie deren Inhalt nicht kennen. Es ist die Pflicht der Mitglieder selbst, sich Kenntnis von den Inhalten zu verschaffen. Dementsprechend haben sie auch gegenüber dem Verein das Recht, dass ihnen auf ihr Verlangen die Texte der Satzung und der Vereinsordnungen ausgehändigt bzw. zugänglich gemacht werden (LG Karlsruhe, Urt. v. 12.11.1986, Az. 1 S 113/86).“

Die Ausarbeitung kann beim BKV-Medienwart angefordert werde

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