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Das Update ...

… zur CoronaSchV gültig ab 24.04.2021 von der Stadt und den Stadtsportbund Wuppertal.

Die Regelungen für eine bundesweite Coronanotbremse im Infektionsschutzgesetz sind in Kraft getreten und greifen in Wuppertal aufgrund des hohen Inzidenzwertes ab Samstag, 24. April. Die Stadt Wuppertal übernimmt die Regelungen zunächst einmal ohne weitere Verschärfungen.

Es wird in der kommenden Woche sicherlich noch Interpretationen und Ausführungen zu den Regelungen geben und der Krisenstab der Stadt Wuppertal wird sich selbstverständlich damit befassen.

Nach einer ersten Einschätzung bedeutet das für den Sport in Wuppertal:

** Freizeiteinrichtungen, dazu gehören private und öffentliche Hallen- und Freibäder, Turn- und Sporthallen, sind grundsätzlich geschlossen

** Zugelassen ist die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes im Freien.

** Neu ist: Bis zu fünf Kinder unter 14 Jahren können im Freien kontaktfreien Sport machen (z.B. Bälle zupassen ohne Zweikämpfe). Das heißt, dass auch mehrere Gruppen von fünf Kindern auf einem Platz trainieren dürfen.
Wichtig: Die Anleitungspersonen müssen mittels eines anerkannten Tests eine Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus  SARS-Cov-2 vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Wir gehen wir davon aus, dass pro 5er-Gruppe ein/e Anleitungsperson da sein muss.

** Die allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wird für allein ausgeübten Sport verkürzt auf 24 bis 5 Uhr (eine Ausübung ist jedoch nicht auf Sportanlagen möglich).

** Zugelassen ist der Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Profisportler und für Angehörige der Bundes- und Landeskader bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte.

Alexandra Szlagowski, Sportamt Stadt W. / Volkmar Schwarz, GF SSB W.

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