Listen-/Einzelansicht

Hinweise ...

… zur Bestandserhebung 3-4.

Bis zum 03.12.2021 muss die Abgabe der Unterlagen zwingend erledigt sein. Bei Abgabe nach diesem Termin muss mit einer Ordnungsstrafe gerechnet werden.

Nach Absendung der Unterlagen erhalten die Vereine eine Eingangsbestätigung. Anschließend werden die Angaben geprüft. Sollten hierbei Unklarheiten oder Rückfragen auftauchen, so setzen wir uns telefonisch mit dem Verein in Verbindung.

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben