Der DBSV ...
25.02.
2015
... Generalsekretär, Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, hat Hinweise zum "Inventarverzeichnis" gegeben. Dazu sein Hinweis: "Viele Vereine ermitteln ihren Gewinn bzw. Verlust nach § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Der Bestandsvergleich der Bilanz mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter des Vereins oder Verbands wird hier ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Der Ansatz von...
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