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Update. An die ...

… Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Wuppertal e.V. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

mit der neuen Coronaschutzverordnung, die ab Montag, dem 22.02.2021 gilt, gibt es Lockerungen im Sportbereich, auf die wir Sie hinweisen möchten:
Die Coronaschutzverordnung untersagt im § 9 (1) grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen etc. Sie schafft aber neue Ausnahmen:

1 a): „Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…)  gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.“

  
Das heißt:

* Alle ungedeckten Sportanlagen können grundsätzlich geöffnet werden.

* Auf diesen Sportanlagen können Einzelpersonen oder zwei Personen zusammen oder mehr als zwei Personen aus einem Hausstand ohne Abstandsgebot Sport betreiben.

* Zwischen den sich so bildenden Paaren und Einzelsportler*innen, bzw. zwischen sich so bildenden Paaren und Gruppen bzw. zwischen sich so bildenden Gruppen und Einzelsportler*innen bzw. zwischen Einzelsportler*in und Einzelsportler*in ist ein Sicherheitsabstand von 5 Metern einzuhalten.

* Eine Anleitung eines*r Einzelsportler*in durch eine*n Übungsleiter*in oder Trainer*in ist möglich.

*** Beispiele, erlaubt: Tennis-Einzel, Tennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand), Lauftraining allein oder zu zweit mit festem*r Partner*in, Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu zweit mit einem*r festen Partner*in, Kampfsporttraining mit einen*r festen Partner*in, Golf zu Zweit.

*** Beispiele, nicht erlaubt: Anleitung einer Gymnastikgruppe (unabhängig vom Abstand der Personen untereinander), Mannschafts-/Gruppentraining Ballsport, Paartraining Ballsport mit wechselnden Partner*innen.

  

Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist unzulässig. Die Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.

Die Coronaschutzverordnung im Wortlaut (mit den markierten Änderungen) wurde gestern hier auf der BKV-Homepage veröffentlicht.

Auf der Homepage des SSB www.stadtsportbund-wuppertal.de wird aktuell über die Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter Corona-Bedingungen informiert.

Alexandra Szlagowski Leiterin Sport-/Bäderamt / Volkmar Schwarz Geschäftsführer SSB Wuppertal e.V.

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