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Folgenden ...

... Artikel haben wir der Juni-Ausgabe "Wir im Sport" des LSB NRW entnommen:

Vereine können ihre Vorstandsmitglieder bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichern lassen. Denn Vereins-Vorstandsmitglieder sind nicht automatisch ihm Rahmenihrer Vereinstätigkeit gesetzlich unfallversichert. So erstreckt sich der Versicherungsschutz der VBG auf alle Unfälle im Rahmen der Vorstandstätigkeiten, incl. Wege und kostet 2,3 Euro pro Kopf und Jahr.

Die VBG weist darauf hin, dass alle abgeschlossenen Verträge zur freiwilligen Versicherung im Ehrenamt, die mit Vereinen zugunsten der ehrenamtlich Tätigen abgeschlossen wurden, Bestand haben. Dies war zwischenzeitlich von einem Richter des Bundessozialgerichtes in Zweifel gezogen worden. http://www.vibss.de/versicherungen/gesetzliche-unfallversicherung-vbg/versicherte-personen/ehrenamtsversicherung/

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