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BKV aktuell
Es geht weiter…
Hier ist die neue, seit gestern gültige CoronaSchV für NRW.
Dazu wurde folgendes Sport-Update der Stadt und des SSB veröffentlicht. Wir zitieren:
„die ab heute geltende neue Coronaschutzverordnung NRW beinhaltet eine - auch für den Sportbetrieb - wesentliche Änderung:
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.“
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