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Der DBSV ...
… Generalsekretär Rechtsanwalt Patrick R. Nessler hat in seinem Merkblatt „Erleichterungen nun auch Vereins- und Verbandsvorstände. Oder: Virtuelle Sitzungen und Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen möglich!“ folgendes Fazit gezogen:
„Ab dem 28.02.2021 können alle Vereins- und Verbandsorgane auch ohne eine entsprechende Satzungsregelung bis zum 31.12.2021 ihre Beschlüsse auch in ‚virtuellen‘ Sitzungen oder außer von Sitzungen im ‚Umlaufverfahren‘ fassen.“
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