Listen-/Einzelansicht

BKV aktuell

Es geht weiter…

Hier ist die neue, seit gestern gültige CoronaSchV für NRW.

 

Dazu wurde folgendes Sport-Update der Stadt und des SSB veröffentlicht. Wir zitieren:

die ab heute geltende neue Coronaschutzverordnung NRW beinhaltet eine - auch für den Sportbetrieb - wesentliche Änderung:

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.

Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.“

 

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben