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Nicht wundern, ...
... die folgende Meldung ist kein!! April-Scherz.
Wenn Vereine oder Verbände Post von der Bundesanzeiger Verlag GmbH mit einer Gebührenrechnung von € 7,44 incl. MWSt erhalten, ist diese nach einer Stellungnahme vom DBSV-Generalsekretär RA Patrick R. Nessler berechtigt.
Nach § 24 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) erhebt die das Transparenzregister führende Stelle von Vereinigungen nach § 20 GwG Gebühren. Hierfür ist auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 GwG erlassene Transparenzregisterbeleihungsverordnung die Bundesanzeiger GmbH zuständig.
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