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Das Update ...

… zur CoronaSchV gültig ab 22.03.2021. E-Mail vom 21.03.2021:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, der in Wuppertal hohe Inzidenzwert von 158,86 -Tendenz weiter steigend - hat den Krisenstab der Stadt gestern dazu bewogen, mit dem Einverständnis von Schul- und Gesundheitsministerium NRW eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die auch den Sportbetrieb in Wuppertal erneut weiter einschränkt und bereits ab Montag, 22. März gilt:

Zu den ergänzenden Maßnahmen der Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal gehört auch erneut die Schließung aller privaten und öffentlichen Sportfreianlagen und Sportplätzen.

Ausnahmen:

   a.   Für individuelles Lauftraining - alleine oder zu zweit - dürfen die Sportfreianlagen und Sportplätze genutzt werden.

   b.   Die Tennisplätze dürfen für Einzelspiele genutzt werden.

   c.   Kaderathletinnen und Kaderathleten sowie die Profisportlerinnen und Profisportler dürfen weiter trainieren.

Achtung: Das Jugendtraining mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist damit nicht mehr gestattet.

Wie in der gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW geregelt, bleiben Sport- und Turnhallen sowie Schwimmbäder weiterhin geschlossen.

Hier ist Allgemeinverfügung im Wortlaut. Auf der Homepage des SSB Wuppertal wird aktuell über die Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter Corona-Bedingungen informiert.

Alexandra Szlagowski, Leiterin Sportamt / Volkmar Schwarz, GF SSB Wt.

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