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Der DBSV ...

… Generalsekretär Rechtsanwalt Patrick R. Nessler hat in seinem Merkblatt „Gemeinnützigkeitsänderungen an kleine Vereine herabgesetzt. Oder: Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung gilt nicht mehr für alle!“ folgendes Fazit gezogen:

„Die Abschaffung der Zeitvorgaben für die Mittelverwendung bei kleinen Vereinen und Verbänden führt zum Abbau bestehender Bürokratie, da eine Mittelverwendungsrechnung nicht mehr erforderlich ist. Ob der Verein oder Verband tatsächlich gemeinnützig tätig ist und wie er seine Mittel einsetzt, das kann die Finanzverwaltung anhand der bereits vorhandenen Buchführungsunterlagen prüfen.“

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