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Der DBSV ...

… Generalsekretär Rechtsanwalt Patrick R. Nessler hat im Zusammenhang mit dem Coronavirus ein weiteres Merkblatt erstellt. Nunmehr darf unter bestimmten Voraussetzungen und zeitlich befristet sogar gegen die Satzungszwecke und die Gemeinnützigkeitsbestimmungen verstoßen werden.

Aber Achtung! Erst das Merkblatt lesen, welches wir unter „Presse-/Mitteilungen“ im dortigen oberen Bereich veröffentlicht haben.

Bleibt gesund!!

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