Deutscher Golf Verband e.V. "Konkrete erste inhaltlichen Empfehlungen zur Öffnung im Golfsport"
16.04.
2020
Ausgehend von der Formulierung aktuell geltender Regelungen für Sportstätten könnte eine den Individualsport im Freien insgesamt berücksichtigende Regelung in einer „ersten Stufe der Formulierung“ aus Sicht des Deutschen Golf Verbandes wie folgt lauten: der Betrieb öffentlicher und privater Sportstätten ist zulässig, sofern sich das Angebot auf eine Individualsportart bezieht, deren regelgerechte Ausübung die Anwesenheit von nicht mehr als zwei Personen erfordert und darüber hinaus sichergestell...
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