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Aus der DBSV - ...

... Telegramm 05/2013:  Bundestag beschließt mit breiter Mehrheit das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes. DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach begrüßte diese Entscheidung und sieht darin eine ganz konkrete Form der Anerkennung des Ehrenamts. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1.Januar 2013 in Kraft treten und sieht u.a. eine Anhebung der Übungsleiterpauschale um 300 Euro auf jährlich 2.400 Euro vor. Die Ehrenamtspauschale wird von 500 auf 720 Euro pro Jahr angehoben. Zu den weiteren Verbesserungen gehört eine um 10.000 auf 45.000 Euro erhöhte Steuerfreigrenze für jährliche Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen.

Zudem gibt es nach Angaben des DOSB Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein (Quelle: Pressemitteilung des DOSB vom 1.2.2013).

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