Listen-/Einzelansicht

Hier wieder ...

... ein rechtlicher Hinweis: Ein "Falscher" Inhaber des Vereinskontos kann gefährlich sein! Bestrafung wegen Untreue droht. Dies führt Rechtsanwalt Patrick R. Nessler aus, der seit 2004 Generalsekretär des Deutschen Betriebssportverbandes e.V. ist.

Sein Fazit: ""Um sich als Vereins- bzw. Abteilungsvorstand nicht der (vermeidbaren) Gefahr einer Strafverfolgung wegen der Veruntreuung von Vereinsvermögen auszusetzen ist deshalb dringend anzuraten, Bankkonten immer nur auf den Namen des Vereins zu eröffnen."

Wir haben die Ausarbeitung von P. Nessler "Inhaber von Vereinskonten" bei den "Allgemeinen Infos'" und dort dann unter "4. Allgemeine Hinweise" veröffentlicht.

Dazu eine Anmerkung von unserem Kassenwart Max-Peter Putsch: Aus meiner Berufspraxis kann ich nur sagen, das ein Konto auf den Namen des Vereins nur dann eröffnet wird, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt. Bei nicht e.V. geht das nur auf den Namen von Privatpersonen. Eventuell kann der Name des Vereins als Rubrum erscheinen.

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben