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Auszug aus ...

... der Ausweisordnung des BKV Wuppertal, der § 5 Abs. 2 lautet:

  

Eine Spielberechtigung liegt nur dann vor, wenn der Verein mit Beginn der Spielberechtigung im Besitz des Ausweises ist.

Die alleinige Absendung der Ausweisanforderung berechtigt nicht zur Mitwirkung am Spiel- und Wettkampfbetrieb und löst keinen Versicherungsschutz aus.

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