Listen-/Einzelansicht

Der WBSV ...

... berichtete am 24.07.2015 zur "Gesundheitsförderung":

Das Präventionsgesetz,  welches vor der Sommerpause Bundestag und Bundesrat passiert hat, ist am heutigen Tag im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Weite Teile des Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Für Betriebssportvereine und Arbeitgeber ist u.a. von Interesse, dass die betriebliche und nicht betriebliche Prävention gestärkt wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten (Setting-Ansatz) wie Betrieben, Kita, Schule, Kommunen und Pflegeeinrichtungen. Für diese Bereiche sollen die gesetzlichen Krankenkassen ab 2016 mindestens rund 300 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stellen.

Das Zusammenwirken von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) und Arbeitsschutz in den Unternehmen soll verbessert werden. Gerade kleine und mittelständische Betriebe sollen über ausgeweitete Leistungen der Krankenkassen mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun.

Der Sport im Verein wird als eine treibende Kraft im Gesetz verankert.

Im Gesetzestext wird ausdrücklich beschrieben, dass auch Bewegungsangebote im Sportverein bei der Präventionsempfehlung zu berücksichtigen sind („Sport auf Rezept“). Somit können Krankenkassen ihren Versicherten auch zukünftig für die Teilnahme an gesundheitsförderlichen Angeboten der Sportvereine, wie zum Beispiel: das Ablegen des Deutschen Sportabzeichens, qualitätsgesicherte Bewegungsangebote (z.B.: in vereinseigenen Fitnessstudios) einen Bonus gewähren.

Eine große Chance für alle Betriebssportvereine ihre Position als Partner im Betrieb zu stärken und weitere attraktive Bewegungs- und Sportangebote durchzuführen.

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben