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Das Vorwort ...

… des LSB NRW zur Broschüre  Informationen zur Sportversicherung

   

Der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. sieht es als seine Aufgabe an, der organisierten Sportgemeinschaft einen einheitlichen und angemessenen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die mit der Organisation, der Durchführung und dem Betreiben des Sports einhergehenden Risiken

  

·       sowohl für die Mitgliedsorganisationen und deren Vereine als juristische Personen, als auch

·       für deren haupt- und ehrenamtliche Funktionsträger, als auch

·       für die Mitglieder in den Vereinen

  

bei allen satzungsgemäßen Tätigkeiten/Aktivitäten weitgehend abdeckt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der gebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Beitragsgestaltung vertretbar und finanzierbar ist.

      

Bei der Festlegung des Versicherungsumfangs und der Versicherungsleistungen sind daher die folgenden Grundsätze berücksichtigt worden:

  

·       Der Sportversicherungsvertrag versteht sich im Rahmen eines breiten Leistungsspektrums als unterstützende Leistung und Absicherung zu Gunsten der Verbände, Vereine, derer Funktionsträger sowie ihrer Mitglieder bei Eintritt von Unfallereignissen und sonstigen Schadenfällen.

·       Die individuelle private Vorsorge der einzelnen versicherten Personen kann dadurch nicht ersetzt werden.

·       Im Rahmen der im Sportversicherungsvertrag enthaltenen Unfallversicherung sollen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während geringgradige gesundheitliche Folgen eines Unfalls nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen sollen.

·       Entsprechend dem Solidarprinzip werden alle Mitglieder und Vereine gleichbehandelt. Das bedeutet, dass versicherte Leistungen für alle in gleichem Maße und zu gleichen Konditionen zur Verfügung stehen, unabhängig von der betriebenen Sportart, der Häufigkeit des Trainings, Spielbetriebs oder Wettkampfs etc. Gleichermaßen erfolgt keine Besser- oder Schlechterstellung aufgrund individueller persönlicher Verhältnisse betroffener Personen.

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