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… Landessportbund NRW informiert: „Es herrscht Abmahnungsgefahr! Begriff „Webinar“ markenrechtlich geschützt.

Online durchgeführte Seminare werden vielfach als "Webinare" angeboten. Bei dem Begriff handelt es sich um eine im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragene Wortmarke. Damit besteht die Gefahr, bei Verwendung des Begriffs durch den Inhaber der Wortmarke abgemahnt zu werden.

Im Internet wird aktuell über Abmahnungen im Zusammenhang mit der Verwendung des Begriffs "Webinar" berichtet.

Bleibt gesund!!

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