Aktuelles

Das Update ...

… vom 14.07.2020 zum Sport- und Bäderbetrieb in Wuppertal. Wir zitieren:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, in der neuesten, ab 15. Juli (bis 11. Aug.) geltenden Fassung  der Coronaschutzverordnung hat es folgende Änderungen gegeben:

  

* 1. Der nicht kontaktfreie Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetrieb ist nunmehr auch in Turn- und Sporthallen mit bis zu 30 Personen (wie schon auf Sportplätzen) zulässig. Außerdem sind bei Wettbewerben nun bis zu 300 Zuschauer*innen erlaubt, wenn geeignete Vorkehrungen für Hygiene und Infektionsschutz sichergestellt sind.

Weiterhin muss die Rückverfolgbarkeit von Aktiven und Zuschauern gewährleistet sein. Das heißt, es müssen von den Vereinen Name, Adresse und Telefonnummer sowie der Zeitraum des Aufenthalts erfasst werden.

Hinweis: Sämtliche städtischen Hallen stehen im Rahmen dieser Vorgaben nach der ferienbedingten Schließung ab dem 27.Juli wieder für die Sportausübung zur Verfügung (Ausnahme laufende Bauarbeiten in wenigen Fällen). Die Dusch- und Waschräume in den städtischen Sporthallen werden weiterhin NICHT geöffnet. Die Benutzung
dieser Räume macht eine Reinigung und ausführliches Lüften zwischen den einzelnen Nutzergruppen erforderlich, was personell, organisatorisch und finanziell nicht zu leisten ist.

Es gilt weiterhin: Umgezogen kommen, ungeduscht gehen. Die Vereine können in ihren eigenen Hallen und Vereinsheimen eigene Vorgaben machen, so lange sie die Hygieneauflagen erfüllen.

  

* 2. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens 31. Oktober 2020 untersagt.

Auf der Homepage des SSB  www.stadtsportbund-wuppertal.de wird aktuell über die Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter Corona-Bedingungen informiert. Dort sind auch die Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und die ausführlichen sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzensportverbände veröffentlicht.

  

Thomas Hornung (stellv. Amtsleiter Sport- und Bäderamt) / Volkmar Schwarz (Geschäftsführer SSB W.)“

 

Hinweis BKV W.: Von den Hinweisen sind die städtischen Turn-/Sporthallen betroffen. Bei kommerziellen Hallen (z.B. Tennis, Badminton usw.) sind die dortigen Schutzbestimmungen einzuhalten.

Bleibt gesund!!

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