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Aus dem DBSV - ...

… Telegramm 17/2020. Gemeinnützigkeit.

Der DBSV hat nur knapp drei Wochen nach dem Einreichen aller finanziellen Unterlagen und Geschäftsberichte vom Finanzamt für Körperschaften Berlin 1 den uneingeschränkten Freistellungsbescheid für 2017 bis 2019 zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer (Gemeinnützigkeit) erhalten. Nun müssen wir erst am 31.07.2023 den nächsten Antrag stellen.

Bleibt gesund!!

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